Kostenübernahme
Sollte bei Ihnen eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegen, werden Behandlungskosten von gesetzlichen
und privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe übernommen.


Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten:
Es gilt grundsätzlich, dass eine notwendige Psychothe-rapie in vollem Umfang von der Krankenversicherung übernommen wird.

Psychotherapie bei privat Versicherten:
Sie können die Konditionen in Ihrem Vertrag nachlesen oder bei Ihrer Krankenversicherung nachfragen. Oft wird von den privaten Kassen ein spezieller Antrag gefordert, den Sie sich für unser Erstgespräch von der Krankenkasse zuschicken lassen sollten.

Psychotherapie bei Selbstzahlern:
Wenn Sie die Therapie nicht über Ihre Krankenversicherung oder Beihilfe laufen lassen möchten (z.B. aufgrund einer bevorstehenden Verbeamtung), besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu bezahlen.

weiterlesen