Hausordnung
  1. Das Kinder - und Jugendzentrum ist eine Einrichtung der Nieberding-Stiftung
  2. Alle Personen, die das Haus betreten erklären sich damit einverstanden die Hausordnung
einzuhalten und im Falle einer Missachtung entsprechende Gegenmaßnahmen anzuerkennen.
  3. Das Jugendschutzgesetz ist Bestandteil der Hausordnung und einzuhalten.
Die Anweisungen der Mitarbeiter/Innen müssen befolgt werden.
  Die Mitarbeiter entscheiden bei einem Regelverstoß über das Ausmaß der Strafe.
  4. Die Räumlichkeiten stehen allen Kinder und Jugendlichen von 10 bis 21 Jahre zur Verfügung
  Vom Kindertag und besonderen Veranstaltungen abgesehen.
  5. Im Haus und auf dem Gelände besteht absolutes Rauchverbot
  6. Im Haus besteht ein striktes Alkoholverbot.
  Angetrunkene und/oder betrunkene Personen haben keinen Zutritt.
  Bei Nichteinhaltung ist ein sofortiger Verweis des Geländes zu erfolgen.
  Ein wiederholter Verstoß wird mit einem Hausverbot geahndet.
  7. Der Besitz und Genuss von Drogen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist im Haus
  und auf dem Gelände des Jugendzentrums strengstens untersagt. Ferner ist ein vorheriger
  Konsum mit anschließender Nutzung des Jugendzentrums untersagt.
  8. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist in den Räumlichkeiten und
  auf dem Gelände verboten.
  9. In der Einrichtung und dem Gelände ist es untersagt sich zu beschimpfen, beleidigen oder sich
  anzuspucken etc. Weiter ist es untersagt die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich zu
  machen sowie Symbole und Kennzeichen zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geist
  verfassungsfeindlichen Organisationen stehen oder diese vertreten. Jegliche Form von
  psychischer und physischer Gewalt ist untersagt. Jede Form von Rassismus,
  Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus lehnen wir ab!
  10. Im Jott-Zett ist jegliche parteipolitische Betätigung untersagt.
  11. Die Einrichtungsgegenstände und das Inventar sind pfleglich zu behandeln.
  Werden diese mutwillig zerstört, muss für den erstandenen Schaden gehaftet werden.
  12. Bei der kostenfreien Nutzung des Internetanschlusses dürfen keine pornografischen,
  gewaltverherrlichenden und/oder andere jugendgefährdenden Seiten aufgerufen werden. Zudem
  dürfen keine Dateien runtergeladen werden. An die Zeit der Nutzungsdauer ist sich zu halten.
  Das Eintragen in dafür vorgesehene Listen ist notwendig.
  13. Für das Ausleihen von Spielen, Tischtennisschläger, Playstation etc ist ein angemessener
  Pfand zu entrichten.
  14. Das Hören von Musik sollte in einer Lautstärke sein, bei der eine normale Unterhaltung
  noch möglich ist.
  15. Im gesamten Haus ist das Fahrradfahren (Inline) Skaten nicht erlaubt.
  16. Das Essen von Sonnenblumenkernen etc. ist im Haus und auf dem Gelände verboten.
  17. Jeder Besucher entsorgt seinen persönlichen Müll im Jott-Zett und auf dem Gelände.
  Zudem sollte jeder unaufgefordert auch bereit sein sowohl den Bereich der Außenanlage
  zu pflegen und aufzuräumen als auch die Räumlichkeiten im Jott-Zett.
  18. Im WC ist auf Hygiene und Sauberkeit zu achten
  19. Besucher, die sich regelmäßig im Kinder - und Jugendhaus aufhalten, können sich an der
  Planung und Gestaltung des Einrichtungsbetriebes beteiligen
  20. Die Einrichtung übernimmt keine Haftung für persönliche Wertgegenstände
   
   Euer Jott-Zett- Team:
   Imke Schmidt, Sven Lüdke, Dirk Strangmann