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Hausordnung
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1.
Das Kinder - und Jugendzentrum ist eine
Einrichtung der Nieberding-Stiftung |
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2.
Alle Personen, die das Haus betreten erklären
sich damit einverstanden die Hausordnung
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einzuhalten
und im Falle einer Missachtung entsprechende
Gegenmaßnahmen anzuerkennen. |
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3.
Das Jugendschutzgesetz ist Bestandteil
der Hausordnung und einzuhalten. |
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Die Anweisungen
der Mitarbeiter/Innen müssen befolgt werden.
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Die Mitarbeiter entscheiden bei einem
Regelverstoß über das Ausmaß der Strafe.
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4.
Die Räumlichkeiten stehen allen
Kinder und Jugendlichen von 10 bis 21
Jahre zur Verfügung |
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Vom Kindertag und besonderen Veranstaltungen
abgesehen. |
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5.
Im Haus und auf dem Gelände besteht
absolutes Rauchverbot |
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6.
Im Haus besteht ein striktes Alkoholverbot. |
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Angetrunkene und/oder betrunkene
Personen haben keinen Zutritt. |
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Bei Nichteinhaltung ist ein sofortiger
Verweis des Geländes zu erfolgen. |
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Ein wiederholter Verstoß wird mit
einem Hausverbot geahndet. |
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7.
Der Besitz und Genuss von Drogen, die
unter das Betäubungsmittelgesetz fallen,
ist im Haus |
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und auf dem Gelände des Jugendzentrums
strengstens untersagt. Ferner ist ein
vorheriger |
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Konsum mit anschließender Nutzung
des Jugendzentrums untersagt. |
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8.
Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen
Gegenständen ist in den Räumlichkeiten
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auf dem Gelände verboten. |
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9.
In der Einrichtung und dem Gelände
ist es untersagt sich zu beschimpfen,
beleidigen oder sich |
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anzuspucken etc. Weiter ist es untersagt
die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich
zu |
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machen sowie Symbole und Kennzeichen
zu verwenden oder zu verbreiten, die im
Geist |
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verfassungsfeindlichen Organisationen
stehen oder diese vertreten. Jegliche
Form von |
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psychischer und physischer Gewalt
ist untersagt. Jede Form von Rassismus,
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Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus
lehnen wir ab! |
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10.
Im Jott-Zett
ist jegliche parteipolitische Betätigung
untersagt. |
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11.
Die Einrichtungsgegenstände und das
Inventar sind pfleglich zu behandeln. |
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Werden diese mutwillig zerstört,
muss für den erstandenen Schaden
gehaftet werden. |
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12.
Bei der kostenfreien Nutzung des
Internetanschlusses dürfen keine
pornografischen, |
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gewaltverherrlichenden und/oder andere
jugendgefährdenden Seiten aufgerufen
werden. Zudem |
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dürfen keine Dateien runtergeladen
werden. An die Zeit der Nutzungsdauer
ist sich zu halten. |
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Das Eintragen in dafür vorgesehene
Listen ist notwendig. |
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13.
Für das Ausleihen von Spielen, Tischtennisschläger,
Playstation etc ist ein angemessener |
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Pfand zu entrichten. |
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14.
Das Hören von Musik sollte in einer
Lautstärke sein, bei der eine normale
Unterhaltung |
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noch möglich ist. |
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15.
Im gesamten Haus ist das Fahrradfahren
(Inline) Skaten nicht erlaubt. |
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16.
Das Essen von Sonnenblumenkernen
etc. ist im Haus und auf dem Gelände
verboten. |
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17.
Jeder Besucher entsorgt seinen
persönlichen Müll im Jott-Zett
und auf dem Gelände. |
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Zudem sollte jeder unaufgefordert
auch bereit sein sowohl den Bereich der
Außenanlage |
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zu pflegen und aufzuräumen als
auch die Räumlichkeiten im Jott-Zett.
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18.
Im WC ist auf Hygiene und Sauberkeit zu
achten |
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19.
Besucher, die sich regelmäßig
im Kinder - und Jugendhaus aufhalten,
können sich an der |
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Planung und Gestaltung des Einrichtungsbetriebes
beteiligen |
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20.
Die Einrichtung übernimmt keine Haftung
für persönliche Wertgegenstände |
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Euer Jott-Zett-
Team: |
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Imke Schmidt, Sven Lüdke,
Dirk Strangmann |
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